Lizenzbestimmungen
Lizenzbestimmungen Liefer- u. Verkaufsbedingungen zum Erwerb von Nexx-Trader Softwarelösung
Der Vertrag kommt mit Petra E. Paulsen Rainächer 23 CH-5332 Rekingen zustande.
- 1. Geltungsbereich
1.2 Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung. Mündlichen Nebenabreden oder etwaigen Geschäftsbedingungen des Käufers werden bereits jetzt widersprochen/nicht akzeptiert.
1.3 Mit dem Kauf, Download bzw. Auslieferung per E-Mail und der Installation des Nexx-Trader Softwareproduktes erklären Sie Ihr Einverständnis mit den vorliegenden Lizenzbestimmungen. Sind Sie mit den vorliegenden Bestimmungen nicht einverstanden, dürfen Sie die Kopie des Nexx-Trader Softwareproduktes weder Kaufen, noch installieren. Mit Bezahlung des Kaufbetrages findet die Akzeptanz der Lizenzbestimmungen von Petra E. Paulsen statt.
1.4 Ihr Recht zur Nutzung des Nexx-Trader Softwareproduktes erlischt automatisch, wenn eine der Bedingungen dieser Lizenzbestimmungen verletzt wird. Beim Erlöschen des Nutzungsrechts sind Sie dazu verpflichtet, das Nexx-Trader Softwareprodukt auf den verwendeten Servern und Datenbanken zu löschen sowie alle Kopien des Nexx-Trader Softwareproduktes, einschliesslich der mitgelieferten Dokumentation und etwaigen veränderten und geänderten Versionen des Nexx-Trader Softwareproduktes (Adaptionen/Eigenadaptionen), zu vernichten.
1.5 Petra E. Paulsen ist für Inhalte, die Dritte in einem erworbenen Nexx-Trader Softwareproduktes einstellen, nicht verantwortlich. Insbesondere ist Petra E. Paulsen durch den Vertrieb des Nexx-Trader Softwareproduktes weder Anbieterin eigener Informationen gemäss § 8 TDG, noch Dienstanbieterin fremder Informationen gemäss § 11 TDG.
- 2. Lizenzumfang
2.1 Vervielfältigungen
Sie dürfen die Software nicht vervielfältigen:
2.1.1 Erlaubt ist eine Installation des Nexx-Trader Softwareproduktes, das bedeutet das Installieren der Software auf einem Server unter Verwendung einer Datenbank und einer einzigen Domain, sowie das Installieren auf einem lokalen PC-System, welches der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist.
2.1.2 Sie dürfen darüber hinaus eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch nur jeweils eine einzige Sicherungskopie des Nexx-Trader Softwareproduktes angefertigt und aufbewahrt werden. Die Sicherungskopie ist als solche des überlassenen Nexx-Trader Softwareproduktes zu kennzeichnen und darf nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden/sein.
2.1.3 Aus Gründen der Datensicherheit und Sicherstellung der Reaktivierung eines Computersystems nach einem Totalausfall dürfen Sie durch turnusmässige Sicherung des gesamten Datenbestands einschliesslich der eingesetzten Computerprogramme (z.B. durch den Einsatz eines Bandlaufwerks), Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind entsprechend zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken und zum Zweck der Reaktivierung verwendet werden.
2.1.4 Der Anwender darf zusätzlich eine Kopie des Nexx-Trader Softwareproduktes als Testversion auf einem Server installieren, um Änderungen am Quellcode, Templates oder an der Datenbank überprüfen zu können. Die Testversion darf ausschliesslich von Ihnen genutzt und nicht als öffentliche Software betrieben werden. Das Internet zeichnet durch Webprotokolle Zugriffe bei Providern auf.
2.1.5 Weitere Vervielfältigungen dürfen nicht angefertigt werden.
2.2 Mehrfachnutzung
2.2.1 Das Nexx-Trader Softwareproduktes darf auf einen Ihnen zur Verfügung stehenden Server eingesetzt werden. Wechseln Sie den Server, müssen Sie das für Sie lizenzierte Nexx-Trader Softwareproduktes von dem bisher verwendeten Server vollständig löschen. Gleiches gilt für die Verwendung der Tabellen (tables) des Nexx-Trader Softwareproduktes innerhalb der genutzten Datenbank.
2.2.2 Ein mehrfaches zeitgleiches, mindestens aber zweifaches Installieren, Speichern, Betreiben, Verwenden oder Benutzen des Nexx-Trader Softwareproduktes auf einem oder mehreren Servern oder mit einer oder mehreren Datenbanken ist unzulässig. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie eine Installation des Nexx-Trader Softwareproduktes auf einem Server mit zwei Datenbanken verwenden möchten oder wenn Sie innerhalb einer Datenbank zwei Versionen der Tabellen des Nexx-Trader Softwareproduktes verwenden.
2.2.3 Möchten Sie das Nexx-Trader Softwareprodukte auf einem oder mehreren Servern oder mit einer oder mehreren Datenbanken zeitgleich installieren, speichern, betreiben und/oder verwenden, müssen Sie eine entsprechende Anzahl von Softwarekopien des Nexx-Trader Softwareproduktes erwerben (Folgelizenzen werden mit einem Preisnachlass von bis zu 25% angeboten).
2.3 Veränderungen
2.3.1 Sie dürfen den Quellcode des Nexx-Trader Softwareproduktes sowie die entsprechende durch Tabellen zugeordnete Datenbankstruktur der Software auf eigenes Risiko verändern, bearbeiten und auf Ihre Bedürfnisse sowohl grafisch als auch funktional anpassen. Die Quelltexte der Nexx-Trader Softwareprodukte werden weitgehend undokumentiert ausgeliefert. Ein Anspruch auf Kommentierung bzw. Dokumentation besteht nicht. Die in Satz 1 genannten Veränderungen des Nexx-Trader Softwareproduktes oder Teile hiervon dürfen nur unter der Voraussetzung der Ziffer 2.2 (Mehrfachnutzung) verwendet werden.
Durch Petra E. Paulsen verschlüsselter Quellcode (ca. 4%) darf nicht entschlüsselt oder entfernt werden, da Dieser zur Authentifizierung der Software dient.
2.3.2 Copyrightvermerke, Seriennummern sowie sonstige der Software- und Quellcodeidentifikation dienende Merkmale des Nexx-Trader Softwareproduktes, insbesondere die sichtbaren Hinweise "Nexx-Trader (Version), entwickelt von Petra E. Paulsen" oder Teile der genannten Copyrighthinweise sowie der darin enthaltene Link, dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung oder Unkenntlichmachung.
2.3.3 Die gemäss Ziffer 2.3.2 genannten Copyrightvermerke, Seriennummern sowie die sonstigen der Software- und Quellcodeidentifikation dienenden Merkmale des Nexx-Trader Softwareproduktes sind in geänderte oder bearbeitete Versionen des Nexx-Trader Softwareproduktes zu übernehmen.
2.3.4 Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie von Petra E. Paulsen eine Zusatzlizenz erwerben, durch die Sie berechtigt sind, ausschliesslich die sichtbaren Copyrighthinweise zu entfernen. Mit dem Entfernen oder Verändern der sichtbaren Copyrighthinweise räumt Ihnen Petra E. Paulsen keine weiteren Nutzungsrechte als die in den Ziffern 2.1 und 2.2 genannten ein.
2.4 Weitergabe
2.4.1 Sie sind berechtigt, die beim Kauf auf Sie lizenzierte Version des Nexx-Trader Softwareproduktes sowie die dazugehörige Dokumentation, auf Dauer an einen neuen Anwender zu verkaufen oder zu verschenken, vorausgesetzt, der neue Anwender erklärt sich mit den vorliegenden Lizenzbestimmungen einverstanden und sendet diese Unterzeichnet an Petra E. Paulsen und registriert sich somit als neuer Anwender. Sie dürfen das Nexx-Trader Softwareprodukt neuen Anwendern nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der neue Anwender werde die Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen.
2.4.2 Ein Vermieten, Verleasen oder Weiterlizenzieren des Nexx-Trader Softwareproduktes oder auch Teile davon zu Erwerbszwecken ist unzulässig.
Das Softwareprodukt Nexx-Trader darf ohne die Zustimmung von Petra E. Paulsen ausschliesslich vom Käufer selbst betrieben werden. D.h. auch die Domain auf der das Softwareprodukt Nexx-Trader eingesetzt wird muss auf den Namen des Käufers registriert sein.
Der Betrieb der Software von einer Dritten Person bedarf der schriftlichen Zustimmung (mit Unterschrift) von Petra E. Paulsen
2.4.3 Sie sind dazu verpflichtet, die vorliegenden Lizenzbestimmungen, die Ihnen beim Kauf des Nexx-Trader Softwareproduktes mitgeliefert wurden (PDF), aufzubewahren. Vor der Weitergabe des Nexx-Trader Softwareproduktes müssen Sie diese dem neuen Anwender zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorlegen. Die Lizenzbedingungen können jederzeit auf der Internetseite des Nexx-Trader Softwareproduktes unter nt3.biz/info/lizenzbestimmungen.html eingesehen werden.
2.4.4 Sie sind vertraglich Verpflichtet, Petra E. Paulsen bei Verkauf eines Nexx-Trader Softwareproduktes schriftlich unter Angabe Ihrer Kunden-Nr.-/ vollständiger Anschrift, sowie Name und Anschrift des Käufers, umgehend mitzuteilen (software@nt3.biz). Dies vermeidet eine Initialisierung zur Ãœberprüfung auf unerlaubten Einsatz unserer Software.
2.4.5 Im Falle der Weitergabe müssen Sie dem neuen Anwender die vollständigen Programmkopien bzw. sämtlich vorhandene Sicherheitskopien und Updates übergeben und die nicht übergebenen Kopien und Updates vollständig löschen. Bei Weitergabe der Lizenz, erlischt Ihr Recht zur Nutzung des Nexx-Trader Softwareproduktes.
2.4.6 Die Support- & Serviceleistungen von Petra E. Paulsen sind mit Verkauf Ihrer Lizenz erloschen und können nicht an den neuen Lizenznehmer übertragen werden. Hierfür besteht für den neuen Lizenznehmer die Option, Support- & Serviceleistung neu einzukaufen.
2.4.5 Mit Ãœbernahme/Verkauf stimmt der neue Lizenzinhaber den Lizenzbestimmungen zu. Es gilt jeweils die aktuelle Fassung auf der Website von nt3.biz .
- 3. Mängelansprüche
Mäengelansprüche sind innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Lieferung bekannt zu geben
3.2 Mängel an dem gelieferten Nexx-Trader Softwareprodukten werden von Petra E. Paulsen gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches innerhalb von einem Jahr, gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches innerhalb von 2 Jahren, beginnend nach Erhalt des Nexx-Trader Softwareproduktes, behoben. Dies geschieht nach Wahl von Petra E. Paulsen durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung eines mangelfreien Nexx-Trader Softwareproduktes (Ersatzlieferung). Das vom Kunden veränderte Softwareprodukt muss hierbei nicht beachtet werden. Es wird eine Ursprungsversion (wie Erstinstallation) geliefert.
3.2.1 Es kann im Rahmen eines Servicevertrages die Dauer der Gewährleistung verändert werden, so dass ein permanenter Support zur Verfügung steht.
3.3 Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Anwender nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen, welcher sich maximal auf die Höhe der Lizenzgebühr beschränkt. Die beiden letztgenannten Ansprüche regeln sich nach Ziffer 4 der vorliegenden Bestimmungen.
3.4 Vom Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn Petra E. Paulsen hinreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, z.B. wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
- 4. Haftung, Update/Upgrade und Bugfixes
4.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Petra E. Paulsen neben einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch für eine fahrlässige Pflichtverletzung nicht. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Petra E. Paulsen.
4.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 Produkthaftungsgesetz).
4.4 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet Petra E. Paulsen unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches haftet Petra E. Paulsen für Erfüllungsgehilfen nur nach Ziffer 4.5 dieser Haftungsklausel.
4.5 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Petra E. Paulsen nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung Summenmässig beschränkt auf das Fünffache des Ãœberlassungsentgelts sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss.
4.6 Petra E. Paulsen haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die aufgrund einer Nutzung oder Verwendung einer im Quellcode veränderten oder geänderten Version einer von Petra E. Paulsen herausgegebenen Software entstanden sind.
4.7 Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmässiger und Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Sicherheits- u. Installationshinweise sind zu beachten. Der Kunde hat regelmässig und vor allem vor Aufspielung einer Erweiterung eine Sicherheitskopie seines Gesamtdatenbestandes zu machen.
4.8 Die vorstehenden Regelungen gelten auch für sämtliche Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen Petra E. Paulsen.
4.9 Sichern Sie Ihre Daten vor dem Upgrade! Für die rechtzeitige Sicherung der Daten trägt allein der Kunde die volle und ganze Verantwortung. Leistungen und Features der ursprünglichen Nexx-Trader Software werden beim Upgrade automatisch gelöscht. Dies betrifft z.B. die für Nexx-Trader verwendete Datenbank. Bei einem Upgrade mit umfangreicher oder gänzlicher Strukturänderung können die Daten Ihrer Nexx-Trader Software ganz gelöscht werden. Sicherheits- u. Installationshinweise sind zu beachten.
- 5. Untersuchungs- und Rügepflichten
5.2 Ist der Kauf der Software für beide Teile ein Handelsgeschäft, sind Sie dazu verpflichtet, das gelieferte Nexx-Trader Softwareprodukt innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung zu untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Software sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen Petra E. Paulsen innerhalb weiterer 8 Werktage schriftlich gemeldet werden. Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemässen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der dargelegten Rügeanforderungen gerügt werden.
5.3 Die Mängel, insbesondere aufgetretene Symptome, sind nach Kräften detailliert zu beschreiben.
5.4 Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflichten gilt das gelieferte Nexx-Trader Softwareprodukt in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
- 6. Rechtswahl und Gerichtsstand
6.2 Sofern Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen sind, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieser Lizenzvereinbarung entstehen, Aarau als Gerichtstand vereinbart.
- 7. Salvatorische Klausel
- 8. Sonstiges
8.2 Alle zur Verfügung gestellten Webseitenvorlagen sind von Petra E. Paulsen urheberrechtlich geschützt.
Alle mit der Software zur Verfügung gestellten Bilder,zur Nutzung in Webseiten, dürfen nur im Nexx-Trader Softwareprodukt verwendet werden und dürfen für keinen anderen Zweck verwendet werden.
8.3 Wir liefern unsere Software nach Zahlungseingang binnen 24h aus, wobei hier der 18h- Lieferservice greift. Bestellungen mit einem Zahlungseingang bis 18h werden noch am gleichem Tag zur standardmässigen Auslieferung per E-Mail gebracht.
8.4 Die von uns akzeptierten Zahlungsweisen sind Vorkasse per Banküberweisung, PayPal, Barzahlung. Sie können uns auch anerkannte Ãœberweisungsbelege Ihrer Hausbank per Fax/Post/Mail zusenden, um den Ausliefervorgang per E-Mail zu beschleunigen.
8.4.1 Auftrags- u. Zahlungsgrundlage ist die Auftragsbestätigung von Petra E. Paulsen.
Eine Rechnung (ohne Mwst. da Mwst befreit) erhält der Anwender nach Zahlungseingang. Rechnungen werden immer erst nach gebuchter Zahlung erstellt. Auch Grundlage zum Mahn- bzw. Inkassovorgang dient hier die Auftragsbestätigung.
8.5 Nexx-Trader Softwareprodukte und/oder Komponenten wie Module werden ohne Funktionalitäts- garantie für die von Ihnen eingesetzte/angewandte Hard- und Softwareausgeliefert. Die Voraussetzungen zum Betrieb der Nexx-Trader Software ist im Vorfeld abzu- klären.
8.6 Die Rückgabe von per e-Mail / Download ausgelieferter Software ist grundsätzlich ausgeschlossen, ebenso eine auf Sie adaptierte oder individualisierte Software (u.a. Auftragsprogrammierung).
- 9. Wiederrufsbelehrung
Gemäss § 3 FernAbsG sowie § 361a BGB (neu) haben Sie die Möglichkeit, jeden Vertragsabschluss im Fernabsatz innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu widerrufen. Gemäss § 3, Abs. 2.1 FernAbsG gilt dies nicht bei Fernabsatzverträgen "zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind". Gemäss § 3, Abs. 2.2 FernAbsG gilt dies ebenfalls nicht bei Fernabsatzverträgen "zur Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt,gedownloadet oder installiert worden sind".
- 10.
Wir sind autorisiert, von Ihnen in Auftrag gegebene bzw. abweichende Bestellungen geändert und/oder angepasste Softwareprodukte zu liefern, sofern dessen Funktionalität hierbei nicht elementar eingeschränkt ist bzw. wird. Unsere Copyright-Hinweise sind immer und überall, sofern nicht durch eine Kaufrechnung nachweisbar entfernt- anzuzeigen; unverändert und unseren Urangaben entsprechend. Sollte hierbei ein Verstoss festgestellt werden können (wobei die weiten des Internets als Referenzbasis dienen und meist zur Aufdeckung derartigem Verhalten führen) führt dies zum Verlust Ihrer Lizenz ohne den Anspruch auf Rückerstattung des von Ihnen getätigten Kaufpreises. Das heisst, dass die Software zu löschen und vernichten ist (Backups inklusive) und nicht mehr verwendet werden darf. Verstösse hier werden Straf- u. Zivilrechtlich durch Petra E. Paulsen verfolgt.
- 11.
Sollte ein Rechnungsbetrag innerhalb 10 Tagen nicht bezahlt sein, tritt automatisch und ohne vorherige Ankündigung ein Zahlungsverzug ein. Unser Inkassobüro wird anschliessend ohne Rückmeldung mit dem Einzug des offenen Saldos beauftragt. Eventuelle Verträge werden automatisch aufgekündigt und eine Geschäftsbeziehung insoweit eingestellt, dass lediglich eine Lieferung/Tätigkeit gegen Vorkasse getätigt werden kann. Mietverträge werden aufgekündigt und der restliche Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.